Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, am H2H Projekt in Form des Versuchs, eine bereits gesegelte Zeit auf der Strecke Helgoland – Hamburg zu unterbieten, teilzunehmen oder seine Rekordversuchsfahrt fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Ferner erkennt der Bootsführer ausdrücklich die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften sowie die vom Veranstalter zusätzlich auferlegten Sicherheits- und Teilnahmebedingungen, an und verpflichtet sich, diese einzuhalten und zu beachten. Eine Teilnahme am H2H Projekt kann nur erfolgen, wenn alle Mannschaftsmitglieder die Oben und auf der Website H2H-Challenge.de genannten Bedingungen und Regeln akzeptieren und dies mit Namen und Unterschrift unter diesem Formular bestätigen.
Mit meiner/unserer Unterschrift bestätigen wir den obigen Text gelesen zu haben, den Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung, sowie die Teilnehme- und Sicherheitsbedingungen bedingungslos zu beachten und zu akzeptieren.
Ort: Datum:
Bootsführer
Name: Unterschrift:
Mannschaft
Namen:
Unterschriften: